Besuchen mehrere Kinder beitragspflichtig (Hort und/oder Krippe) eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt am Rübenberge, kann auf Antrag eine Geschwisterermäßigung für das jüngere Kind/die jüngeren Kinder gewährt werden. Familien von Mehrlingskindern zahlen nur einen Beitrag.
Bei Bedarf kann bei der Stadt Neustadt ein Antrag auf Beitragsübernahme durch die Region Hannover gestellt werden. Weitere Informationen sowie Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung der Stadt Neustadt finden Sie hier.
Mittagessen
Kosten
Für das Mittagessen fällt eine monatliche Pauschale an von: Dies ist eine kalkulatorische Jahrespauschale (660,00 € pro Jahr) und berücksichtigt alle Ferien- und Schließzeiten gleichermaßen. Sie wird mit den Beiträgen fällig.
Bei der Stadt Neustadt kann bei Bedarf ein Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gestellt werden.